Handwerker-Rechnung
Handwerker-Rechnung gehört in die Steuererklärung
Die Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof können Privatkunden von der Steuer absetzen. Pro Haushalt können sie bis zu 1.200 Euro im Jahr von ihrer Steuerschuld abziehen. Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Und die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden.
Quelle: Handwerksblatt.de
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